Kurze Zusammenfassung der Fakten. Ein Schüler hielt eine Nominierungsrede in einer allgemeinen Schulversammlung, in der er einen anderen Kandidaten mit starken sexuellen Metaphern beschrieb.

Zusammenfassung der Rechtslage. Schulen können bestimmen, dass bestimmte Arten der Meinungsäußerung unangemessen sind und die Rede mit Sanktionen belegen.

Sachverhalt. Fraser (Beklagter) hielt auf der Schulversammlung eine Rede, in der er seinen Freund für ein Amt in der Schülerschaft nominierte. Er beschrieb die Eigenschaften seines Freundes, indem er sexuell eindeutige Metaphern verwendete. Obwohl ein Lehrer die Rede überprüfte und der Redner davor gewarnt wurde, die Rede zu halten, entschied sich der Beklagte, sie trotzdem zu halten. Nach der Rede beschwerte sich ein Lehrer, dass er seinen regulären Unterricht unterbrechen musste, um Teile der Rede zu erklären und zu überprüfen. Der Beklagte wurde daraufhin für drei Tage von der Schule suspendiert.

Issue. Ist die anzügliche Rede eines Highschool-Schülers durch den Ersten Verfassungszusatz geschützt?

Gehalten. Nein. Das Gericht entschied, dass „die unbestrittene Freiheit, unpopuläre und kontroverse Themen in Schulen und Klassenzimmern zu vertreten, gegen das entgegengesetzte Interesse der Gesellschaft abgewogen werden muss, den Schülern die Grenzen des sozial angemessenen Verhaltens zu vermitteln.“ Hier wurden die Rechte des Schülers nach dem Ersten Verfassungszusatz durch das Interesse der Schule, vulgäre und anzügliche Äußerungen zu unterbinden, aufgewogen. Die Interessen des Schülers waren unabhängig von einem politischen Standpunkt, d.h. sie waren inhaltlich neutral, they were content neutral.

Points of Law – for Law School Success

Ein Ärgernis kann lediglich eine richtige Sache am falschen Ort sein, – wie ein Schwein im Wohnzimmer statt im Stall.

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Punkt des Gesetzes

Dissent. Die Äußerungen des Beklagten waren nicht störend für den Schulbetrieb und hätten nicht sanktioniert werden dürfen.
Korrektur. Die Rede war nicht unzüchtig. Allerdings überschreitet die Rede die zulässigen Grenzen für diese Situation, eine Schulversammlung.
Diskussion. Da die Rede explizit war und den jüngeren Schülern etwas erklärt werden musste, störte sie den Schulalltag. Außerdem stellte die Mehrheit fest, dass es die Aufgabe der Schule ist, sozial angemessenes Verhalten und Sprache zu lehren. Es liegt im alleinigen Ermessen der Schule, ob und wie sie eine solche Rede bestraft.

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