Q. Es war immer unsere Praxis, Trennungsmitteilungen nur dann auszustellen, wenn wir einen Mitarbeiter unfreiwillig entlassen oder entlassen haben, aber unser neuer Werksleiter glaubt, dass wir sie auch ausstellen müssen, wenn ein Mitarbeiter freiwillig kündigt. Wie lautet die Regel?

A. Nach dem Gesetz des Bundesstaates Georgia muss der Arbeitgeber eine Trennungsmitteilung (Formular DOL-800) ausfüllen und an alle Mitarbeiter aushändigen, wenn sie aus irgendeinem Grund entlassen werden. Der Arbeitgeber muss den Grund für die Entlassung angeben, auch wenn der Mitarbeiter freiwillig gekündigt hat.

Die Trennungsmitteilung muss dem Mitarbeiter am letzten Arbeitstag zugestellt werden. Wenn der Arbeitnehmer aus irgendeinem Grund am letzten Tag der Beschäftigung nicht anwesend ist, senden Sie die Kündigung innerhalb von drei Tagen nach dem letzten Tag der Beschäftigung an die letzte bekannte Adresse des Arbeitnehmers. Das Versäumnis, diese Mitteilung zu übermitteln, kann sich nachteilig auf die Möglichkeit des Arbeitgebers auswirken, den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitslosenunterstützung anzufechten.

Als Randbemerkung: Die in der Trennungsmitteilung (oder jeder anderen Mitteilung an das Arbeitsministerium von Georgia, die sich auf einen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung bezieht) dargelegten Informationen sind vertraulich. Sie können nicht die Grundlage für eine Verleumdung oder einen anderen Anspruch des Arbeitnehmers nach georgischem Recht bilden. Seien Sie sich jedoch bewusst, dass einige Bundesgerichte es abgelehnt haben, solche vom Bundesstaat geschaffenen Privilegien auf Bundesansprüche auszuweiten, die auf einer angeblich falschen oder vergeltenden Mitteilung eines Arbeitgebers an eine staatliche Behörde wie das GDOL beruhen.

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