Ist eine
Nachlassklausel in einem Testament oder Trust notwendig?
Ja, sowohl ein Testament als auch ein Trust sollten immer eine Nachlassklausel enthalten, zusätzlich zu den spezifischen Vermächtnisklauseln.
Der Großteil des Nachlasses eines Erblassers, wenn nicht sogar der gesamte Nachlass, geht typischerweise gemäß den Bedingungen der Nachlassklausel des Erblassers über. Lassen Sie uns untersuchen, was eine Restitutionsklausel ist, warum
sie notwendig ist und welche unerwünschten Folgen ohne eine
Restitutionsklausel auftreten können.
Einfach
gesagt, sagt eine Restitutionsklausel, wer alle Vermögenswerte oder den Verkaufserlös bekommt, die nicht
spezifisch an anderer Stelle im Testament oder Trust verschenkt werden. Eine Residualklausel ist also eine „catch all“-Vorschrift, die es einem Erblasser (eines Testaments) oder einem Treugeber (eines Trusts) ermöglicht,
sicherzustellen, dass sein gesamtes Vermögen so übergeht, wie er oder sie es wünscht.
Vermögenswerte, die nicht
spezifisch an anderer Stelle im Testament oder Trust verschenkt werden, fallen in den Auffangrest
. Wer diesen Nachlass
erhält, wird durch die Nachlassklausel geregelt.
Eine sehr einfache Nachlassklausel könnte zum Beispiel im Wesentlichen lauten: „Ich
vererbe alle meine anderen Vermögenswerte, die nicht ausdrücklich anderweitig verschenkt wurden, zu gleichen Teilen meinen beiden Kindern mit Vertretungsrecht.“ Eine Restitutionsklausel kann aber auch
ausführlicher sein und eine Vielzahl von unvorhergesehenen Eventualitäten vorsehen.
Zum
Beispiel könnte die Residualklausel vorsehen, dass die ersten 100.000 $ des
Restnachlasses an die Enkelkinder in einem weiteren Treuhandverhältnis gehen, dass die nächsten 10.000 $
an bestimmte Wohltätigkeitsorganisationen gehen und dass der gesamte Rest des Nachlasses an bestimmte
andere Personen geht, basierend auf verschiedenen Prozentsätzen, mit alternativen Begünstigten
benannt.
Warum ist
eine Residualklausel unerlässlich? Selbst wenn in einem
Testament oder Trust ausdrücklich alle Vermögenswerte verschenkt werden, die der Erblasser (eines
Testaments) oder der Treugeber (eines Trusts) zum Zeitpunkt der Testaments- oder
Trustvollstreckung besaß, reicht das im Laufe der Zeit oft nicht mehr aus.
Eine Restitutionsklausel ist notwendig
, um die folgenden Fragen zu regeln: (1) wer
alle Vermögenswerte erbt, die nicht ausdrücklich im Testament oder Trust verschenkt wurden; (2) was ist, wenn ein
Begünstigter, der eine bestimmte Schenkung erhalten soll, nicht überlebt, um zu erben, oder
die Schenkung ablehnt (ausschlägt), und es keinen anderen alternativen
Begünstigten gibt, der diese Schenkung erbt; und (3) was ist, wenn ein nicht vererbbarer Vermögenswert (wie
eine Lebensversicherung oder eine Altersvorsorge) in den Nachlass des Erblassers zurückfällt
(vielleicht aufgrund eines Fehlers bei der Benennung des Begünstigten im Todesfall)?
In solchen Fällen gehen ohne eine Restitutionsklausel alle
später erworbenen Vermögenswerte, alle besonderen Schenkungen, die scheitern, und alle zusätzlichen Vermögenswerte, die
in den Nachlass fallen, nach den Gesetzen der Intestacy über. Wer im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erbt, hängt davon ab, welche
Verwandten den Erblasser überleben und welchen Charakter die einzelnen
Vermögenswerte des Erblassers haben (d.h., ist der Vermögenswert Gemeinschaftseigentum oder Sondervermögen).
Beispiel: Wenn ein Erblasser von einem Ehepartner und zwei Kindern überlebt wird und das
Testament des Erblassers keine Nachlassklausel enthält, dann erbt in Bezug auf alle
Vermögenswerte, die Teil des Nachlasses des Erblassers sind erbt der Ehegatte 100 %
des Gemeinschaftsvermögens plus ein Drittel des Sondervermögens, und
die Kinder erben die restlichen zwei Drittel des Sondervermögens des Erblassers.
Anderes nicht-nachlassfähiges
Vermögen, wie z.B. Rentenkonten, sollte, falls vorhanden, immer noch gemäß
den Formularen für designierte Begünstigte im Todesfall auf die überlebenden designierten Begünstigten im Todesfall
übergehen.
Das Fehlen einer
Restitutionsklausel ist in einem von einem Anwalt verfassten Testament
oder Trust praktisch unbekannt. Wenn es doch vorkommt, ist das Fehlen einer Residualklausel am ehesten in einem von einem Laien
handgeschriebenen (holographischen) Testament zu finden. Ein gut
ausgearbeitetes anwaltliches Testament oder Trust sollte Ihnen mehr Sicherheit geben.