Ein Scheck kann aus einer Reihe von Gründen „geplatzt“ sein, z.B.
- unzureichende Deckung des Kontos, auf das er ausgestellt wurde,
- er wurde vom Aussteller (der Person, die den Scheck ausgestellt hat) storniert oder
- ein technischer Grund (nicht unterschrieben, falsches Datum, falscher Betrag usw.)
- Betrug (vielleicht ist es ein gestohlener Scheck).
Wenn ein Scheck „geplatzt“ ist, schreibt das Bankinstitut in der Regel weitere Anweisungen auf den Scheck, wie z.B. „Refer to Drawer Re-present“ oder „Refer to drawer“.
Wenn dort „Refer to Drawer Re-present“ steht, können Sie den Scheck bis zu maximal 3 Mal erneut einreichen, obwohl die Bank den Scheck normalerweise erneut einreicht, bevor sie ihn an Sie zurückschickt. Ihre Bank kann dafür eine Gebühr verlangen.
Wenn auf dem Scheck der Vermerk „Refer to Drawer“ steht, ist der Scheck ungültig und kann nicht erneut eingereicht werden. Sie müssen einen anderen Scheck von der Person erhalten oder sie dazu bringen, Ihnen Bargeld zu geben.
Wenn jemand, den Sie nicht kennen, Ihnen einen Scheck schickt, dann sollten Sie warten, bis er eingelöst ist, bevor Sie das Geld abheben oder irgendwelche Waren freigeben.
Sagen Sie Ihrer Bank ganz klar, was Sie meinen. Sollte der Scheck später platzen, sind Sie aufgeschmissen.
Wenn Sie mit der Bank über die Einlösung eines Schecks sprechen, stellen Sie sicher, dass sie weiß, dass Sie meinen, dass keine Gefahr besteht, dass der Scheck unbezahlt zurückgegeben wird und dass er eingelöst wurde. Die einzige Möglichkeit, wirklich sicher zu gehen, dass ein Scheck eingelöst wurde, besteht darin, Ihre Bank zu bitten, den Scheck „besonders vorzulegen“; dafür wird eine Gebühr erhoben, die von Bank zu Bank variieren kann. Wenn es sich bei dem Scheck um einen kleinen Betrag handelt, lohnt es sich möglicherweise nicht, aber wenn es sich um einen größeren Betrag handelt und Sie Waren freigeben, könnte es von Vorteil sein.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Betrug stattgefunden hat, sollten Sie Ihre Bank benachrichtigen, die Ihnen raten wird, die Angelegenheit bei Ihrer örtlichen Polizei zu melden. Sie können dies über deren 101-Nummer tun und ein Operator wird Sie mit der zuständigen Abteilung verbinden.