Die kubanische Regierung hat mit dem Gesetzesdekret 22 vom 10. Dezember 2020 die Vorschriften des kubanischen Zolls bezüglich der Behandlung von nicht-kommerziellen Importen von Personen, die auf der Insel wohnen und als Touristen einreisen, geändert.
„Zugelassen sind bei der Einreise nach Kuba Produkte, deren Einfuhr nicht verboten ist, unabhängig davon, ob diese als Fracht, Postpakete oder unbegleitetes Gepäck verschickt werden oder als Ausrüstung von Passagieren im Allgemeinen und kubanischen Besatzungsmitgliedern von Schiffen oder Flugzeugen und Arbeitern des Meeres kommen“, heißt es in Artikel Nummer 2 des oben genannten Dekrets.
Der kubanische Zoll ändert die Vorschriften für Importe ohne kommerziellen Charakter. (Foto: Customs of Cuba-Facebook)
In Bezug auf die Preise, die für die nach Kuba einreisende Fracht im Rahmen der „monetären Ordnung“, die am 1. Januar in Kraft tritt, zu zahlen sind, weisen die Vorschriften darauf hin, dass der Zoll in kubanischen Pesos (CUP) gezahlt wird, die auf den Importwert in US-Dollar (USD) berechnet werden und auf einem Ad-Valorem-Zoll basieren.
Aber was ist das ad-valorem? Der Ad-Valorem ist der Prozentsatz, der auf den zollpflichtigen Wert der importierten Waren angewendet wird. Das sind die Gebühren, die für die Einreise von Gepäckstücken nicht kommerzieller Art gezahlt werden und die vom Zollbeamten nach einer der folgenden Methoden bewertet werden:
a) Die Zollanmeldung;
b) die Kaufrechnung;
c) der vom Zoll ermittelte Referenzwert und
d) die Wert-Gewicht-Alternative.
Im Fall der Wert-Gewicht-Alternative ist diese nur auf Gepäckstücke anwendbar, die Sonstiges enthalten. Das Gesetzesdekret stellt klar, dass darunter Verschiedenes, Schuhe, Kleidung, Lebensmittel, Toilettenartikel und Haushalt, Schmuck, Parfümerie und ähnliches zu verstehen ist.
Auf der anderen Seite, die Produkte, für die es keinen Referenzwert gibt, wird als Basis der Referenzpreis genommen, der verfügbar ist.
Der Beschluss selbst weist darauf hin, dass Einfuhren ohne kommerziellen Charakter, die von politischen Asylbewerbern und Flüchtlingen bei der ersten Einreise in das Land getätigt werden, von der Zahlung von Zollgebühren befreit sind. Die neue Regelung tritt ab dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Zudem wird eine Gebühr von bis zu 5 Tausend CUP für Passagiere eingeführt, die als Touristen an den Grenzen Kubas ankommen, wenn sie Gegenstände von „hohem Wert“ einführen.
Zollbefreite Waren
a) Ausgearbeitete pharmazeutische Produkte, Rollstühle für Invaliden, wissenschaftliche, technische, künstlerische und literarische Bücher; Musiknoten; Schallplatten, Magnetbänder, unbewegliche Ansichten und kinematographische Filme für den Unterricht; Prothesen, wenn sie ein Organ oder einen Teil davon ersetzen; und Geräte, Bücher oder Materialien, die für Blinde bestimmt sind;
b) gebrauchte persönliche Gegenstände, die von Passagieren im Allgemeinen und kubanischen Besatzungsmitgliedern von Schiffen und Flugzeugen und Arbeitern auf See mitgebracht werden;
c) Hausrat und persönliche Gegenstände von Personen, die zum Zweck des ständigen Aufenthalts in Kuba ankommen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung;
d) Produkte für den persönlichen Gebrauch von ausländischen Stipendiaten, die sich in Kuba aufhalten, solange sie diesen Status beibehalten und in Übereinstimmung mit den vom Minister für Finanzen und Preise erlassenen Vorschriften; und
e) Medaillen, Orden und Auszeichnungen, die im Ausland verliehen wurden, sowie Produkte, die kubanische Staatsbürger als Geschenke oder Preise für ihren Status als Wissenschaftler, Sportler, Künstler und andere erhalten, vorausgesetzt, dass ihre Herkunft mit dem entsprechenden Dokument nachgewiesen wird.
Neue Sätze in Dollar für die Zahlung von Zöllen beim kubanischen Zoll
Passagiere, die Produkte ohne kommerziellen Charakter für einen Gesamtwert von bis zu fünfzig US-Dollar und neunundneunzig Cents (50.99 USD) auf jeder Reise.
Passagiere mit ständigem Wohnsitz in Kuba, die zum ersten Mal innerhalb des Kalenderjahres (1. Januar bis 31. Dezember) Artikel im Wert von mehr als fünfzig US-Dollar und neunundneunzig Cent (50,99 USD) gemäß dem vorherigen Absatz und bis zu einem Wert von eintausend US-Dollar (1 000.00 USD), wird auf sie ein progressiver Zolltarif entsprechend dem Wert der Einfuhr angewandt, wie unten aufgeführt:
- Von 51,00 USD bis zu 500,99 USD ein 4% darüber
- Von 501,00 USD bis zu 1 000.00 USD und 8% darüber
- Von 51,00 USD bis zu 500,99 USD 100% darüber
- Von 501,00 USD bis zu 1.000.00 USD 200% darüber
Für nicht in Kuba ansässige Reisende und für Personen mit ständigem Wohnsitz in Kuba, die ab ihrer zweiten Einfuhr innerhalb des Kalenderjahres Artikel im Wert von mehr als fünfzig US-Dollar und neunundneunzig Cents (50.99 USD) gemäß Abschnitt Zwei und bis zu einem Wert von eintausend US-Dollar (1.000,00 USD) wird auf sie ein progressiver Zolltarif entsprechend dem Wert der Einfuhr wie folgt angewendet:
Die Berechnung des zu zahlenden Zollbetrages erfolgt durch Anwendung der im zweiten und dritten Abschnitt dieser Resolution festgelegten Zollsätze auf den Importwert, und das Ergebnis wird in kubanische Pesos umgerechnet, entsprechend dem aktuellen Wechselkurs.
Für die Dienstleistung, die der Zoll bei der Einreise von Reisenden in das Land auf dem Luft- oder Seeweg an den dafür zugelassenen Orten in Bezug auf die Verfahren zur Abfertigung dieser und ihres begleiteten Gepäcks erbringt, wird der Satz von zehn kubanischen Pesos (10,00 CUP) angewendet.
Für die Dienstleistung, die der Zoll bei der Einreise von Reisenden in das Land auf dem Luft- oder Seeweg an den dafür zugelassenen Orten in Bezug auf die Verfahren zur Abfertigung dieser und ihres begleiteten Gepäcks erbringt, wird der Satz von zehn kubanischen Pesos (10,00 CUP) angewendet.