Ab sofort lockert das Los Angeles County Sheriff’s Department die Parkraumüberwachung in nicht eingemeindeten Gebieten des Los Angeles County
Die jüngste Hausarrest-Verfügung, die Anfang Dezember erlassen wurde, brachte erneut den Bedarf an zusätzlichen Parkplätzen im gesamten Los Angeles County ans Licht. Das Los Angeles County Sheriff’s Department Parking Enforcement Detail versteht die Bedürfnisse und Herausforderungen der Menschen in den Gemeinden, denen wir dienen, und wird mit sofortiger Wirkung die Durchsetzung der Parkvorschriften vorübergehend lockern, um die Verfügbarkeit von Parkplätzen zu unterstützen.
Die vorübergehend gelockerte Durchsetzung in den nicht eingemeindeten Gebieten des Los Angeles County umfasst:
- Straßenfegen: Alle Straßen, die gemäß 15.20.07(2) LACVC ausgeschildert sind, werden nicht gekehrt.
- Abgelaufene Registrierung: Fahrzeuge mit abgelaufener Registrierung werden gemäß 5204 (a) CVC nicht zitiert.
Registrierungen, die seit mehr als sechs Monaten abgelaufen sind und gegen 4000(a)(1) CVC verstoßen, werden gemäß 22651 (o)(1)(A) CVC zitiert und nicht abgeschleppt.
Die Durchsetzung in den nicht eingemeindeten Gebieten von Los Angeles County wird fortgesetzt für:
- Blockieren von Hydranten.
- Parken in der roten Zone und/oder in der Feuerschneise.
- Verstöße gegen das Parken für Behinderte.
- Blockieren der Einfahrt.
- Geparkte Fahrzeuge, die den Verkehrsfluss stören.
- Parken mit Parkuhren in Geschäftsvierteln.
Das Los Angeles County Sheriff’s Department wird weiterhin Verstöße durchsetzen, die eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.