Das OAG befasst sich mit den folgenden Themen in einer Klage, die das Eltern-Kind-Verhältnis betrifft (die Eltern sind nicht verheiratet): Kindes- und medizinischer Unterhalt sowie Vormundschaft und Besitz und Umgang (Elternzeit). Dieser Abschnitt befasst sich mit dem elterlichen Teil – Vormundschaft und Besitz und Umgang. In den meisten Fällen ist die Standard-Besitzverfügung (SPO) in Ihrer OAG-Kinderunterhaltsverfügung enthalten.
Wenn ein Elternteil zum alleinigen geschäftsführenden Vormund und ein Elternteil zum besitzenden Vormund ernannt wird, gibt es elterliche Rechte, die:
- Alle Vormünder (Eltern) haben zu jeder Zeit
- Sie haben, wenn das Kind in Ihrer Obhut und Kontrolle ist
- Nur der alleinige geschäftsführende Vormund bekommt.
Welche Rechte hat ausschließlich der Sole Managing Conservator?
Es gibt bestimmte Rechte oder Entscheidungen, die nur der Sole Managing Conservator für das Kind treffen kann. Der possessory conservator hat nicht das Recht:
- den Hauptwohnsitz des Kindes festzulegen;
- Kindergeld im Namen des Kindes zu erhalten.
- in ärztliche, zahnärztliche und chirurgische Behandlungen mit invasiven Eingriffen einzuwilligen;
- in psychiatrische und psychologische Behandlungen des Kindes einzuwilligen;
- das Kind in gerichtlichen Verfahren zu vertreten und andere Entscheidungen von erheblicher
rechtlicher Bedeutung für das Kind zu treffen; - Zustimmung zur Eheschließung und zum Eintritt in die Streitkräfte;
- Entscheidungen treffen, die die Ausbildung des Kindes betreffen;
- Dienstleistungen und Einkünfte des Kindes;
- als Bevollmächtigter für den Nachlass des Kindes handeln, wenn dies nach Bundes- oder Landesrecht erforderlich ist (es sei denn, es wurde ein Vormund bestellt, der sich um den Nachlass des Kindes kümmert).