Mi, 12/01/2004
Mon, 04/16/2018
Mo, 06.11.2018
Ziel
Zur Vermeidung oder Minimierung der beruflichen Exposition und der potenziellen Infektion von Mitarbeitern gegenüber Gefahren und durch Blut übertragbaren Krankheitserregern oder anderen potenziell infektiösen Materialien (OPIM) und zur Sicherstellung der Einhaltung der geltenden Bestimmungen der dargelegten Richtlinien.
Der Expositionskontrollplan identifiziert und klassifiziert Arbeitsplätze und Aufgaben, bei denen eine berufliche Exposition gegenüber Blut oder anderen potenziell infektiösen Materialien auftreten kann. Die Arbeitsplätze werden nach der Wahrscheinlichkeit oder dem Potenzial für eine Exposition klassifiziert. Der Plan beschreibt, wie der Arbeitgeber vorgeht:
- Technische und arbeitsmedizinische Maßnahmen anwenden, um die Exposition des Mitarbeiters zu minimieren
- Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung sicherstellen
- Schulungen anbieten
- Ärztliche Überwachung anbieten
- Hepatitis-B-Impfungen anbieten
- Schilder und Etiketten verwenden
POLITIK
- Der Expositionskontrollplan des Campus ist online über die Environmental Health ivisiononline über die Abteilung Umwelt und Gesundheit & Sicherheit.
- Ein Exemplar des Expositionskontrollplans ist für jeden Mitarbeiter während der Arbeit zugänglich und leicht verfügbar.
- Eine Zusammenfassung des Plans wird jährlich mit Mitarbeitern, die „gefährdet“ sind, besprochen.
SCHLÜSSELPUNKTE
- Die Kontrolle von blutübertragbaren Krankheitserregern (BBP) und anderen potenziell infektiösen Materialien (OPIM) besteht aus vorbeugenden Maßnahmen und einem Expositionsplan.
- Vorbeugende Maßnahmen umfassen die Schulung des Personals in der Prävention von Verletzungen am Arbeitsplatz, einschließlich und mit Blut und OPIM, technische Kontrollen wie Sharps-Sicherheitsvorrichtungen, nadellose Systeme und die angemessene Entsorgung von Sharps, die Verwendung von PSA und vorbeugende Impfungen sowie die Überwachung der Exposition gegenüber Krankheiten.
- Schilder und Etiketten für Biohazards sind deutlich an Behältern für scharfe/spitze Instrumente, Tüten für kontaminierte Wäsche und grob kontaminierte Abfälle angebracht.
DEFINITIONEN
Berufliche Exposition: In Übereinstimmung mit 29 CFR 1910.1030 (b) bedeutet „berufliche Exposition den vernünftigerweise zu erwartenden Haut-, Augen-, Schleimhaut- oder parenteralen Kontakt mit Blut oder anderen potenziell infektiösen Materialien, der sich aus der Ausübung der Pflichten eines Mitarbeiters ergeben kann.“
Expositionsermittlung: Alle Mitarbeiter, deren formelle oder informelle Pflichten zu einem Risiko der Exposition gegenüber biologisch gefährlichem Material führen (z.B., Blut, Speichel, Sperma, Tränen, Urin, Vaginalsekrete, Exsudate, Ausfluss und andere potenziell infektiöse Materialien) durch direkte oder indirekte Tätigkeiten in der Patientenversorgung, durch Reinigungsverfahren bei verschütteten Flüssigkeiten, durch die Handhabung von verschmutzter Wäsche oder durch die Handhabung von Abfällen in direkten oder untergeordneten Bereichen der Patientenversorgung führen, gelten als beruflich exponiert oder als „gefährdet“.“
Bestimmung der Exposition
Klasse I: Alle Mitarbeiter haben ein HOHES RISIKO für eine potenzielle berufliche Exposition
- Pflegepersonal/medizinische Assistenten/Ärzte/
- Ärzte
- Radiologiepersonal
- Laborpersonal einschließlich Phlebotomisten
- Studentenarbeiter in jedem Bereich, der mit klinischem oder anderem aufgeführten Personal verbunden ist
- Freiwillige in jedem Bereich, der mit klinischem oder anderem aufgeführten Personal verbunden ist (selten)
Klasse II: Einige Mitarbeiter haben ein MÄSSIGES RISIKO für berufsbedingte Exposition (und haben möglicherweise ein suboptimales Bewusstsein für ihr Risiko)
- Hauswirtschafts- oder Einrichtungspersonal
- Pharmaziepersonal
- Transportpersonal
- Rezeptionisten
- Sicherheitspersonal
Klasse III: Begrenztes oder GERINGES RISIKO für berufliche Exposition
- Büropersonal ohne direkten Patientenkontakt
HÖCHSTES RISIKO FÜR EXPOSITION
Aufgaben und Verfahren, bei denen es zu beruflicher Exposition kommen kann, sind unter anderem:
- Handhabung von Blut, Blutprodukten oder Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen oder damit kontaminierten Gegenständen
- Invasive Verfahren
- Phlebotomie oder Verfahren für Gefäßzugänge und deren Pflege
- Kontakt mit Labor- oder pathologischen Proben
- Wundpflege
- Kontakt mit Schleimhäuten oder nichtintakter Haut
- Handhabung/Entsorgung medizinischer Abfälle
- Reinigung/Aufbereitung kontaminierter Geräte
- Absaugen/Sputuminduktion
- CPR und Intubation
- Reinigung/Dekontamination von Umgebungsoberflächen
- Handhabung von gefährlichen Chemikalien
Vorgehensweise
Zu den Compliance-Maßnahmen gehören unter anderem:
- Standard-Vorsichtsmaßnahmen: Verwendung von PSA, die der Aufgabe und dem Grad der potenziellen Exposition angemessen ist
- Kontrolle der Arbeitspraktiken: schließt persönliche Schutzausrüstung ein
- Richtlinien und Verfahren zur Händehygiene
- Isolationspraktiken
- Richtlinien und Verfahren für medizinische Abfälle
- Aufrechterhaltung aktueller Impfungen (z.B.. Influenza, MMR, Hepatitis B, Varizellen, Keuchhusten oder andere, die für einen bestimmten Mitarbeiter angemessen sind oder die mit der potenziellen Exposition der Patientenpopulation und/oder den Empfehlungen der staatlichen, lokalen und/oder Bundesbehörden zusammenhängen)
Link (UCSC EH&S):
https://ehs.ucsc.edu/programs/research-safety/biosafety/bloodborne-patho…