Wie registriere ich mich zur Wahl?

  • Sie müssen einen Wählerregistrierungsantrag auf Papier ausfüllen.

Wo kann ich einen Wählerregistrierungsantrag erhalten?

  • Ihr örtlicher Bezirksbeamter.
  • Die Arkansas Secretary of State Elections Division: 1-800-482-1127.
  • Lokales Finanzamt oder DMV-Büro.
  • Öffentliche Bibliothek.
  • Behindertenbehörde.
  • Militärisches Rekrutierungsbüro.
  • Online-Antragsformular:
    • Beantragen Sie einen Antrag per Post (USPS).
  • Formular ausdrucken:
    • Arkansas Wählerregistrierungsformular – Englisch – PDF
    • Arkansas Wählerregistrierungsformular – Spanisch – PDF

Woher weiß ich, dass ich registriert bin?

  • Wenn Ihr örtlicher Bezirksbeamter Ihren Antrag auf Wählerregistrierung bearbeitet hat, wird er Ihnen eine personalisierte Wählerregistrierungskarte zusenden. Dies kann bis zu mehreren Wochen dauern.
  • Nehmen Sie niemals an, dass Sie zur Wahl registriert sind, bevor Sie nicht Ihre Wählerregistrierungskarte vom Bezirksbeamten erhalten haben.
  • Rufen Sie Ihren Bezirksbeamten an und erkundigen Sie sich nach dem Status Ihres Antrags.
  • Sie können den Status Ihrer Wählerregistrierung auch online überprüfen, indem Sie www.voterview.org besuchen.

Was ist, wenn ich Eigentum in einem anderen Bezirk besitze?

  • Sie müssen sich dort zur Wahl registrieren, wo Sie tatsächlich „leben oder wohnen“. Eigentum oder ein Geschäft in einem Bezirk zu besitzen, bedeutet nicht, dass Sie dort Ihren Wohnsitz haben.

Registrierungsanforderungen

Um sich im Staat Arkansas zur Wahl registrieren zu lassen, müssen Sie:

  • US-Bürger sein.
  • Ein Einwohner von Arkansas sein.
  • 18 Jahre alt sein oder bei oder vor der nächsten Wahl 18 Jahre alt werden.
  • Kein verurteilter Schwerverbrecher sein, dessen Strafe nicht aufgehoben oder begnadigt wurde.
  • Nicht von einem zuständigen Gericht als geistig inkompetent in Bezug auf Ihre Wahlfähigkeit eingestuft werden.

Identifikationsanforderungen

Wenn Sie sich per Post registrieren lassen:

Sie müssen entweder Ihre Führerscheinnummer oder die letzten vier Ziffern Ihrer Sozialversicherungsnummer auf Ihrem Arkansas Wählerregistrierungsantrag angeben oder das Kästchen in #9 auf dem Antrag ankreuzen, um anzugeben, dass Sie weder einen Führerschein noch eine Sozialversicherungsnummer besitzen.

Gemäß Gesetz 633 von 2017: Verifizierung der Wählerregistrierung erforderlich

Nach dem Gesetz von Arkansas sind Wähler nun verpflichtet, ihre Wählerregistrierung zu verifizieren.

Wenn der Wähler nicht in der Lage ist, seine Registrierung zu verifizieren, hat er die Möglichkeit, einen vorläufigen Stimmzettel abzugeben. In diesem Fall hat der Wähler bis 12:00 Uhr am ersten Montag nach der Wahl Zeit, sich auszuweisen.

Jeder Wähler muss seine Registrierung bei der Stimmabgabe durch Vorlage eines Dokuments oder eines Ausweises nachweisen, der:

(a) den Namen der Person zeigt, für die das Dokument oder der Ausweis ausgestellt wurde;

(b) ein Foto der Person zeigt, für die das Dokument oder der Ausweis ausgestellt wurde;

(c) von den Vereinigten Staaten, dem Bundesstaat Arkansas oder einer akkreditierten postsekundären Bildungseinrichtung im Bundesstaat Arkansas ausgestellt wurde; und

(d) wenn es ein Ablaufdatum aufweist, nicht abgelaufen ist oder nicht mehr als vier (4) Jahre vor dem Datum der Wahl, an der der Wähler teilnehmen möchte, abgelaufen ist.

Arkansas Constitution, Amendment 51, § 13(b)(1)(A)

Zu den Dokumenten und Ausweisen, die als Nachweis der Wählerregistrierung akzeptiert werden, gehören ohne Einschränkung: Ein Führerschein; ein Lichtbildausweis; eine Lizenz zum Führen einer verdeckten Waffe; ein Reisepass der Vereinigten Staaten; ein Angestelltenausweis oder ein Identifikationsdokument, das von einer akkreditierten postsekundären Bildungseinrichtung im Bundesstaat Arkansas ausgestellt wurde; ein Militärausweis der Vereinigten Staaten; ein Ausweis für öffentliche Unterstützung, wenn die Karte ein Foto der Person zeigt, für die das Dokument oder der Ausweis ausgestellt wurde; eine Wählerverifizierungskarte, wie sie unter Ark. Code § 7-5-324.

Arkansas Constitution, Amendment 51, § 13(b)(1)(B)

Eine Person, die Bewohner einer vom Staat Arkansas lizenzierten Langzeitpflege- oder Wohnpflegeeinrichtung ist, muss ihre Registrierung nicht durch Vorlage eines Dokuments oder einer Identifikationskarte wie oben beschrieben überprüfen, wenn sie persönlich wählt, sondern muss eine Dokumentation des Verwalters der Einrichtung vorlegen, die bestätigt, dass die Person Bewohner der Einrichtung ist.

Arkansas Constitution, Amendment 51, § 13(b)(2)(B)

Vorläufige Stimmabgabe für Wähler, die ihre Registrierung nicht überprüfen können

Wählern, die ihre Registrierung bei der persönlichen Stimmabgabe nicht überprüfen können, ist es gestattet, eine vorläufige Stimme abzugeben. Vorläufige Stimmzettel, die auf diese Weise abgegeben werden, werden gezählt, wenn:

(a) Der Wähler füllt im Wahllokal eine eidesstattliche Erklärung aus, die besagt, dass der Wähler in diesem Staat zur Wahl registriert ist und dass er oder sie die zur Wahl registrierte Person ist, und der Bezirksvorstand der Wahlkommissare nicht feststellt, dass der vorläufige Stimmzettel ungültig ist und aus anderen Gründen nicht gezählt werden sollte, oder

(b) Der Wähler kehrt zum Bezirksvorstand der Wahlkommissare oder dem Bezirksschreiber bis 12:00 Uhr mittags am Montag nach der Wahl zurück und legt ein Dokument oder einen Ausweis vor, der die oben beschriebenen Anforderungen erfüllt, und der Bezirksvorstand der Wahlkommissare stellt nicht fest, dass die vorläufige Stimmabgabe ungültig ist und aus anderen Gründen nicht gezählt werden sollte.

Arkansas Constitution, Amendment 51, § 13(b)(1)(B)

Registrierungsfristen

  • Sie müssen Ihren Antrag spätestens 30 Tage vor einer Wahl, an der Sie teilnehmen möchten, bei einer offiziellen Wählerregistrierungsstelle einreichen oder per Post schicken.
  • Wenn Sie Ihren Antrag bei einer Wählerregistrierungsaktion ausgefüllt haben, müssen die Organisatoren ihn innerhalb von 21 Tagen nach dem Datum auf dem Antrag oder nicht später als 30 Tage vor der nächsten Wahl beim Bezirksschreiber oder dem Büro des Staatssekretärs einreichen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag kurz vor Ablauf der Frist für die Wahlregistrierung einreichen, wird Ihnen dringend empfohlen, Ihren Registrierungsstatus vor dem Wahltag bei Ihrem Bezirksbeamten zu überprüfen.
  • Wenn eine Wahlfrist bevorsteht, gibt es eine Methode der Antragstellung, die Ihre Wahlberechtigung sicherstellt: Stellen Sie Ihren Antrag persönlich bei Ihrem Bezirksbeamten.
  • Wenn Sie keine Bestätigung von Ihrem County Clerk erhalten haben, müssen Sie Ihre Registrierung VOR dem Wahltag bestätigen.
  • Wenn Sie innerhalb von Arkansas von einem County in ein anderes umgezogen sind, müssen Sie diese Informationen spätestens 4 Tage vor dem Wahltag beim County Clerk mittels eines Voter Registration Application aktualisieren.

Informationen für Militärwähler

Sie können sich im Büro des Bezirksbeamten in dem Bezirk, in dem Sie wohnen, registrieren lassen oder Sie können sich mit dem Postregistrierungsformular registrieren. Das Bundesgesetz schreibt vor, dass ein einziger Bundespostkartenantrag (FPCA SF-76) allen Staaten und Territorien gleichzeitig als Registrierungsformular und Antrag auf Briefwahl dient.

Militärisches Personal kann sich an das Federal Voting Assistance Program (FVAP) oder seinen Wahlhelfer wenden, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Bundespostkartenantrag (FPCA) zu beantragen. Rufen Sie 1-800-438-8683 an oder senden Sie eine E-Mail an das Programm unter [email protected] oder besuchen Sie die Website unter www.fvap.gov.

Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Arkansas Secretary of State zum Thema Military Voting.

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