Für eine gesicherte Transaktion nach dem Uniform Commercial Code (dem „UCC“), die am 1. Juli 2013 beginnt, ist es eine Menge. Es könnte den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg bedeuten. Artikel 9 des UCC (Artikel 9A in Washington) regelt die Bestellung der meisten Sicherungsrechte an persönlichem Eigentum. In den meisten Fällen muss eine Finanzierungserklärung bei der zuständigen staatlichen Behörde eingereicht werden. Diese Einreichung ermöglicht es der Öffentlichkeit, in den Aufzeichnungen nach dem Bestehen des Sicherungsrechts zu suchen. Eine Information, die für die Finanzierungserklärung erforderlich ist, ist der Name des Schuldners – die natürliche oder juristische Person, die ein Sicherungsrecht eingeräumt hat.
Nach geltendem Washingtoner Recht gibt eine Finanzierungserklärung den Namen eines Schuldners, der eine „registrierte Organisation“ ist, nur dann hinreichend an, wenn die Finanzierungserklärung den Namen des Schuldners verwendet, der in den öffentlichen Aufzeichnungen der Gerichtsbarkeit, in der der Schuldner organisiert wurde, angegeben ist, was zeigt, dass der Schuldner organisiert wurde. Eine „eingetragene Organisation“ ist eine Organisation, die ausschließlich nach dem Recht eines einzelnen Bundesstaates oder der Vereinigten Staaten gegründet oder organisiert wurde und für die der Bundesstaat oder die Vereinigten Staaten ein öffentliches Verzeichnis führen müssen, aus dem hervorgeht, dass die Organisation organisiert wurde. Die gebräuchlichsten registrierten Organisationen sind Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kommanditgesellschaften. Eine Washingtoner Körperschaft wird beispielsweise durch Einreichung der Gründungsurkunde beim Washington Secretary of State gegründet. Für eine Einzelperson sieht das Washingtoner UCC keine anderen Vorgaben vor, als den „individuellen“ Namen der Person zu verlangen.
Im Jahr 2010 schlug die National Conference of Commissioners on Uniform State Laws Änderungen am UCC vor. Einer der Zwecke der Änderungen war es, mehr Leitlinien für die Hinlänglichkeit des Namens eines Schuldners auf einer Finanzierungserklärung bereitzustellen. Zum Beispiel ist der Begriff „öffentliche Aufzeichnungen“ im aktuellen UCC nicht definiert. Da es verschiedene „öffentliche Aufzeichnungen“ gibt und eine „eingetragene Organisation“ von öffentlicher Aufzeichnung zu öffentlicher Aufzeichnung unterschiedlich identifiziert werden kann, führt dies zu Verwirrung. Welches öffentliche Register ist das richtige? Für Einzelpersonen kann es sogar noch verwirrender sein. Wenn zum Beispiel der Vorname der Person Robert lautet, könnte sie in der Finanzierungserklärung als Robert, Rob oder Bob bezeichnet werden. Vielleicht verwendet die Person aber auch nicht ihren Vornamen, sondern nur den Anfangsbuchstaben ihres Vornamens und ist unter ihrem zweiten Vornamen bekannt.
Im Jahr 2011 hat der Bundesstaat Washington Änderungen zu seinem UCC verabschiedet. Diese Änderungen sind am 1. Juli 2013 in Kraft getreten. Die Definition einer „registrierten Organisation“ wurde gegenüber dem bisherigen Recht geändert. Sie wird definiert als „eine Organisation, die ausschließlich nach dem Recht eines einzelnen Bundesstaates oder der Vereinigten Staaten durch die Einreichung einer öffentlichen Gründungsurkunde, die Ausstellung einer öffentlichen Gründungsurkunde durch den Bundesstaat oder die Vereinigten Staaten oder die Verabschiedung eines Gesetzes durch den Bundesstaat oder die Vereinigten Staaten gegründet oder organisiert wurde“. „Öffentliche organische Aufzeichnung“ wird teilweise als eine Aufzeichnung definiert, die der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung steht, und ist eine Aufzeichnung, die aus der ursprünglich bei einem Staat oder den Vereinigten Staaten eingereichten oder von diesen herausgegebenen Aufzeichnung zur Gründung oder Organisation einer Organisation und jeder bei einem Staat oder den Vereinigten Staaten eingereichten oder von diesen herausgegebenen Aufzeichnung besteht, die die ursprüngliche Aufzeichnung ändert oder neu festlegt. In Washington sind dies die Gründungsurkunde für eine Aktiengesellschaft, die Gründungsurkunde für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder die Gründungsurkunde für eine Kommanditgesellschaft, die beim Washington Secretary of State eingereicht werden. Diese registrierten Organisationen können ihren Namen ändern, indem sie eine Änderungssatzung oder ein Änderungszertifikat beim Secretary of State einreichen. Die ursprüngliche Satzung bzw. das Zertifikat und die Satzung bzw. das Änderungszertifikat stellen die „öffentliche organische Aufzeichnung“ dar. Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 ist bei einer in Washington eingereichten UCC-Finanzierungserklärung gegen eine eingetragene Organisation (unabhängig davon, ob diese in Washington oder in einem anderen Bundesstaat organisiert ist) der Name des Schuldners nur dann ausreichend, wenn die Finanzierungserklärung den Namen enthält, der als Name der eingetragenen Organisation in dem öffentlichen organischen Verzeichnis angegeben ist, das zuletzt bei dem Bundesstaat, in dem die eingetragene Organisation organisiert wurde, eingereicht oder von diesem ausgestellt wurde. Folglich muss der Name des Schuldners der eingetragenen Organisation in der Finanzierungserklärung mit dem Namen übereinstimmen, der im letzten öffentlichen Organisationsregister für diese Organisation angegeben ist.
Als die National Conference of Commissioners on Uniform State Laws die Änderungen für die Identifizierung von Einzelpersonen vorschlug, sah sie zwei Alternativen vor. Nach der ersten Alternative identifiziert die Finanzierungserklärung einen einzelnen Schuldner nur dann hinreichend, wenn sie den Namen der Person so angibt, wie er auf dem nicht abgelaufenen Führerschein der Person erscheint, der von dem Staat ausgestellt wurde, in dem die Finanzierungserklärung eingereicht werden soll. Wenn die Person keinen solchen Führerschein besitzt, können der Nachname (Nachname) und der erste persönliche Name des Schuldners verwendet werden. Die meisten Staaten, die die vorgeschlagenen Änderungen übernommen haben, haben diese Alternative gewählt. Die zweite Alternative erlaubt die Verwendung des Namens der Einzelperson, wenn dies nach geltendem Recht ausreichend ist, des Nachnamens und des ersten Personennamens des Schuldners oder des Namens des Schuldners, wie er in einem nicht abgelaufenen Führerschein angegeben ist, wie in der ersten Alternative vorgesehen. Der Staat Washington ist einer von bisher sechs Staaten, der die zweite Alternative übernommen hat, und seine Änderung sieht vor, dass der Name des Schuldners, wie er auf einem nicht abgelaufenen, vom Staat Washington ausgestellten Personalausweis angegeben ist, ebenfalls ausreichend ist. Wenn der Staat Washington einer Person mehr als einen Führerschein oder Personalausweis ausgestellt hat, ist derjenige, der zuletzt ausgestellt wurde, derjenige, auf den sich das Gesetz bezieht.
Ein Fehler bei der ordnungsgemäßen Identifizierung des Schuldners auf einer UCC-Finanzierungserklärung kann die Finanzierungserklärung „ernsthaft irreführend“ machen, was die Finanzierungserklärung unwirksam machen würde. Eine unwirksame Finanzierungserklärung beeinträchtigt das in der Finanzierungserklärung widergespiegelte Sicherungsrecht und könnte dazu führen, dass die gesicherte Partei als ungesicherter Gläubiger des Schuldners behandelt wird, ein Ergebnis, das die gesicherte Partei nicht beabsichtigt hat.