En español | Sie müssen mit einer permanenten Verspätungsgebühr rechnen, wenn Sie die Frist für die Einschreibung in Teil B verpassen, es sei denn, Sie befinden sich in einer Situation, in der die Gebühr erlassen werden kann. Wie viel Sie jeden Monat zahlen müssen, hängt davon ab, wie lange Sie die Anmeldung hinausgezögert haben und von der Höhe der Standardprämie für Teil B in einem bestimmten Jahr.

Teil B (der ärztliche Leistungen, ambulante Behandlung und medizinische Geräte abdeckt) ist eine freiwillige Leistung. Sie müssen sich nicht einschreiben, wenn Sie nicht wollen. Um jedoch Strafzahlungen zu vermeiden, müssen Sie Ihre persönliche Anmeldefrist einhalten. Abhängig von Ihrer Situation könnte dies eine der folgenden sein:

  • Das Ende Ihres siebenmonatigen Erstanmeldungszeitraums (IEP), der drei Monate vor dem Monat Ihres 65. Geburtstags beginnt und am Ende des dritten Monats nach Ihrem Geburtstagsmonat endet. (Fällt Ihr Geburtstag beispielsweise in den Juni, beginnt Ihr IEP am 1. März und endet am 30. September).
  • Das Ende eines besonderen Einschreibungszeitraums (Special Enrollment Period, SEP), auf den Sie Anspruch haben, wenn Sie nach dem Ende Ihres IEP von einer Krankenversicherung abgedeckt sind, die von einem Arbeitgeber bereitgestellt wird, für den Sie oder Ihr Ehepartner aktiv arbeiten. Dieser SEP dauert bis zu acht Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wenn Sie eine dieser beiden Fristen verpassen (je nachdem, was auf Ihre eigene Situation zutrifft), können Sie sich immer noch für Teil B anmelden, aber Sie müssten mit zwei Konsequenzen rechnen: Sie könnten sich nur während der allgemeinen Anmeldefrist (GEP) anmelden, die jedes Jahr vom 1. Januar bis zum 31. März läuft, wobei der Versicherungsschutz nicht vor dem 1. Juli desselben Jahres beginnt. Und Sie könnten für Verspätungszuschläge verantwortlich sein.

Die Säumniszuschläge für Teil B werden als zusätzliche 10 Prozent für jeden vollen 12-Monats-Zeitraum berechnet, in dem Sie Teil B hätten haben sollen, aber nicht hatten.

Wenn Sie sich im Alter von 65 Jahren hätten anmelden sollen, wird die Strafe anhand der Zeit berechnet, die zwischen dem Ende Ihres IEP und dem Ende des GEP verstrichen ist, in dem Sie sich schließlich anmelden. Wenn Sie die Anmeldung nach dem 65. Lebensjahr verzögert haben, weil Sie durch eine aktive Beschäftigung krankenversichert waren, wird die Strafzahlung auf der Grundlage der Zeit berechnet, die zwischen dem Ende der Beschäftigung (nicht dem Ende des SEP) und dem Ende des GEP, in dem Sie sich schließlich anmelden, verstrichen ist.

So würde zum Beispiel in beiden Fällen, wenn dieser Zeitraum fünf volle Jahre umfasste, Ihre Strafe immer 50 Prozent der Standardprämie für Teil B in einem bestimmten Jahr zusätzlich betragen. Dies würde zu Ihren Teil-B-Prämien hinzugefügt werden, solange Sie in dem Programm bleiben. Wenn die Standardprämie in einem Jahr steigt oder sinkt, würde sich Ihre Strafe entsprechend ändern.

Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Krankenversicherung für Rentner oder eine erweiterte COBRA-Versicherung von einem früheren Arbeitgeber nach dem 65. Lebensjahr Sie nicht vor den Strafgebühren für Teil B bewahrt, wenn Sie die Einschreibefrist nicht einhalten. Weder Rentnerleistungen noch COBRA zählen für die Berechnung der Verspätungszuschläge für Teil B als Arbeitgeberversicherung oder anrechenbare alternative Absicherung.

In den folgenden Situationen würden Sie keine Verspätungszuschläge für Teil B zahlen:

  • Wenn Sie Ihre Einschreibefrist verpassen, sich aber während des nächsten GEP anmelden und in der Zwischenzeit weniger als 12 volle Monate vergangen sind, zahlen Sie keine Strafe. Wenn Ihr IEP z. B. am 31. Mai endet, sind bis zum Ende des GEP (31. März) nur 10 Monate vergangen.
  • Wenn Sie unter 65 Jahre alt sind und aufgrund einer Behinderung Medicare erhalten und eine Verspätungsgebühr für Teil B zahlen, zahlen Sie diese nicht mehr, wenn Sie 65 werden. Zu diesem Zeitpunkt wird die Strafgebühr zurückgesetzt, da Sie aufgrund Ihres Alters und nicht aufgrund Ihrer Behinderung Anspruch auf Medicare haben.
  • Wenn Sie sowohl Medicaid als auch Medicare haben, zahlt Ihr Staat Ihre Prämien für Teil B und alle Säumniszuschläge werden erlassen.
  • Wenn Sie sich für eine Unterstützung Ihres Staates bei der Zahlung der Medicare-Kosten im Rahmen eines Medicare Savings Program qualifizieren, zahlt der Staat Ihre Prämien für Teil B und alle Säumniszuschläge werden erlassen.
  • Wenn Sie außerhalb der USA leben und keinen Anspruch auf prämienfreie Leistungen für Teil A haben, können Sie sich im Ausland nicht für Teil A oder Teil B anmelden. Stattdessen erhalten Sie eine spezielle Anmeldefrist von bis zu drei Monaten nach Ihrer Rückkehr in die USA, um sich anzumelden. Wenn Sie sich zu diesem Zeitpunkt anmelden, müssen Sie keine Säumniszuschläge für Teil A oder Teil B zahlen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.